Dr. Gudrun Lorenz-Eberhardt

Gynäkologie, Wahlarzt, Gesundheit

Haarefärben in der Schwangerschaft

Fr, 11. November 2022

Dieses Thema beschäftigt oft schwangere Frauen. Es sollte überlegt werden, ob in einem so natürlichen Zustand wie die Schwangerschaft es ist, nicht auch die Haare ihren Naturzustand haben dürfen. Wenn eine Haarfärbung gewünscht wird, sollte aus absoluten Sicherheitsgründen die Coloration erst nach der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen. Bei den in der EU gängigen Haarfärbemittel besteht aufgrund von Tierversuchsstudien kein wissenschaftlich begründbarer Einwand.
Beim Blondieren wird ein höherer Prozentsatz von Wasserstoffperoxyd (bis zu 12%) verwendet, daher meine ich, jedoch ohne exakten wissenschaftlichen Beweis, der Färbung den Vorzug zu geben. Eine Tönung benötigt weniger Wasserstoffperoxid, da die Farbe das Haar nicht durchdringen muss, sondern sich nur an die Struktur des Haares legt.
In der Schwangerschaft ist es sicherlich empfehlenswert, die Färbung oder Tönung der Haare von einem Profi durchführen zu lassen. Die im Friseursalon zum Einsatz kommenden Färbemitteln müssen dem Europäischen Kosmetikgesetz entsprechen Beim Haarefärben in der Schwangerschaft sollte die „Back to Back“ Methode angewandt werden. Das bedeutet jede einzelne dünne Haarsträhne wird in Papier eingewickelt und gefärbt, sodass keine Haarfarbe mit der Kopfhaut in Berührung kommt. Diese Methode ist aus Sicherheitsgründen absolut anzuraten. Auch allergische Reaktionen können dadurch vermieden werden.
Ich rate schwangere Patientinnen, wenn sie ihre Haare färben möchten, sich einen Besuch im Friseursalon ihres Vertrauens zu gönnen und wenn möglich Haarfarben aus der Naturkosmetik zu verlangen.

Adresse

Ordination Graz

Langegasse 30

A-8010 Graz

Lageplan

Telefon Telefon: 0043 316 672611

Fax Fax: 0043 316 6726114

Ordinationszeiten

Mo
 
 
 
 
14:00
-
17:30
Di
10:00
-
15:00
 
 
 
 
Mi
07:30
-
13:00
 
 
 
 
Do
07:30
-
13:00
 
 
 
 
Fr
07:30
-
12:00
 
 
 
 
Sa
nach Vereinbarung

>

Verträge mit BVA, SVA und KFA und Wahlärztin für ÖGK

Zweitordination Heiligenkreuz i/L

Untere Hauptstraße 12

7561 Heiligenkreuz im Lafnitztal (Südburgenland)

Lageplan

Telefon Telefon: 0043 3325 40131

Fax Fax: 0043 3325 40141

Telefon Handy: 0043 664 1675755

Ordinationszeiten

Mo
08:00
-
12:00
 
 
 
 
Fr
 
 
 
 
14:00
-
18:00
Sa
08:00
-
12:00
 
 
 
 

>

Wahlärztin für alle Kassen

Fotos

Impressum

Rechtsform: freiberufliche Tätigkeit Dr. Gudrun Lorenz-Eberhardt

Kammer/Verband: Stmk. Ärztekammer